| Kartenlayer Biotopverbundflächen | Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind. |
| Digitale Topographische Karte NW 1:25 000 Schwarz-Weiß | Die DTK 25 ist eine (digitale) topographische Karte im Maßstab 1 : 25 000. Die Topographie der Erdoberfläche wird mit hoher Lagegenauigkeit detailreich wiedergegeben. Die Karte wird weitgehend automatisiert aus den Daten des Digitalen Landschaftsmodells NRW und weiteren amtlichen Quellen abgeleitet. Hier ist die blattschnittfreie schwarz-weiß Ausgabe beschrieben. |
| INSPIRE NW Geografische Bezeichnungen ATKIS Basis-DLM | Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen Geografische Bezeichnungen in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM einschließlich Wohnplatznamen). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.09.2026 |
| INSPIRE NW Hydro - Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM | Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen das Gewässernetz (hier: Physische Gewässer) in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.09.2026 |
| INSPIRE NW Hydro - Netzwerk ATKIS Basis-DLM | Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen das Gewässernetz (hier: Netzwerk) in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.09.2026 |
| INSPIRE NW Verwaltungseinheiten ATKIS Basis-DLM | Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen Verwaltungseinheiten in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.09.2026 |
| WMTS NW Digitale Orthophotos Overlay | Dieser Dienst ist eine Ergänzung zu den digitalen Orthophotos und soll in Kombination mit diesen in Portalen oder GIS dargestellt werden. Durch die Darstellung von Ortsnamen, Straßen und bedeutenden Objekten wird die Orientierung in der Karte – insbesondere zu Navigationszwecken- erleichtert. In den verschiedenen Maßstabsbereichen werden Autobahnen, Bundes- und Landstraßen, Ortsstraßen und unbefahrene Wege sowie Kreis-, Städte- und Gemeindenamen dargestellt. Im großen Maßstabsbereich ist die Lage von Fährstrecken, Bahnhöfen und Stadtbahnhaltestellen erkennbar. Zusätzlich sind die Hausnummern von Gebäuden im Dienst enthalten. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.09.2026 |
| INSPIRE NW Verkehrsnetze ATKIS Basis-DLM | Der Datenbestand enthält für die Fläche von Nordrhein-Westfalen die Verkehrsnetze in der INSPIRE-Datenstruktur (abgeleitet aus ATKIS Basis-DLM). Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der verwendeten Daten: 30.09.2026 |
| Windenergiebereiche der Regionalplanung NRW | Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet.
Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht.
Hinweise zur Nutzung der Geodaten:
Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt.
Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen.
Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000.
Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen.
Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde. |
| WMTS NW Amtliche Basiskarte 1:5 000 | Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.07.2026. |