| Kommunales Eigentum Issum | Dieser Datensatz stellt das kommunale Eigentum der Gemeinde Issum dar. Es steht nur für den internen Dienstgebrauch mit wöchentlicher Aktualität zur Verfügung. |
| WMS - Luftbilder 2005 Bottrop | Luftbilder der Befliegung 2005 Erläuterung zum Fachbezug: gecachter Dienst |
| Ratswahlbezirke Voerde | Die Stadt Voerde bildet das Wahlgebiet. Wählbare Vertretungen sind Rat und Bürgermeister. Bei der Kommunalwahl ist das Stadtgebiet in 21 Wahlbezirke aufgeteilt. |
| WMS Kommunalbezirke Krefeld | Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Die Kommunalbezirke umfassen die Statistikbezirke, Stadtteile, Stadtbezirke, Sozialräume, Schiedsamtsbezirke sowie Jugendamtsbezirke in Krefeld. Die Daten enthalten die aktuell gültigen Kommunalbezirke. |
| Baudenkmal (A) Denkmalliste Issum | Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.
Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen.
Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden. |
| Grenzpunkte ohne Kartendarstellung GST2000/2100 zurückgestellte Abmarkung Kreis Kleve | Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von Grenzpunkten (GP) mit zurückgestellter Abmarkung des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2000 und 2100. Diese werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt. Die Genauigkeit für diese Punkte liegt bei <3cm (Koordinatenkatasterqualität). |
| Stadtübersichtskarte Krefeld | Die Stadtübersichtskarte Krefeld (StK50) zeigt das gesamte Stadtgebiet Krefeld. Sie dient der Übersicht oder als Grundlage für thematische Karten. Sie enthält in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung und die Bodennutzung.
Die Stadtübersichtskarte wird in unterschiedlicher Farbgestaltung (grau, light, farbig) aufbereitet. Sie ist eine für kleinere Maßstäbe überarbeitete Ausgabe der Stadtkarte Krefeld. Die Auswahl und Darstellung der Symbole und Beschriftungen in der Karte unterscheiden sich nach der Ausgabe. |
| Klimaanalyse 2019 (RVR) Bottrop | Klimaanalyse Stadt Bottrop, RVR 2019 |
| WMS - Luftbilder 2011 Bottrop | Luftbilder der Befliegung 2011 Erläuterung zum Fachbezug: gecachter Dienst |
| Kompensationsflächen Kreis Kleve | Kompensationsflächenkataster
Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst.
Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind.
Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen.
CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern.
Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar.
Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen.
Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet.
Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt.
Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. |